Mit dem 1. Januar 2020 werden nun die Kernpunkte der neuen Vorschriften verbindlich. Dabei handelt es sich um den Einsatz einer sogenannten „zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)“ mit der Kasse, einer Belegausgabepflicht und einer Meldepflicht für die Kassen und Technischen Sicherheitseinrichtungen. Darüber hinaus können bei Verstößen gegen die neu eingeführten Pflichten Bußgelder bis zu einer Höhe von 25.000 Euro im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens fällig werden.

Alle aktuellen Modelle werden nachrüstbar sein
Das Wichtigste vorab: Die aktuellen Modelle ECR-120, ECR-120L, NR-420, NR-510R, NR-510, sowie die Modelle der ER-900er Serie werden mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) betrieben werden können. Eine Nachrüstung bereits im Einsatz befindlicher Geräte wird möglich sein.

unkompliziert, praxisnah und sicher
Unser technisches Konzept für die Registrierkassen sieht den Einsatz einer TSE im Formfaktor SD-Karte vor. Dadurch wird die Aus- bzw. Nachrüstung weitestgehend unkompliziert vorgenommen werden können. Die Sicherheitseinheit wird bei allen o.g. Modellen im bereits vorhandenen SD-Kartenslot im Bereich des Druckers eingesetzt werden. Zusätzliche Hardware (bis auf die TSE selbst) wird nicht benötigt.

Neues Datensatzformat für den Datenexport: DSFinV-K
Mit der Einführung der „Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung fürKassensysteme (DSFinV-K)“ wird die Struktur der Daten aus Kassensystemen im Rahmen der gesetzlich geforderten „einheitlichen digitalen Schnittstelle“ standardisiert. Dadurch soll die Überprüfung deutlich vereinfacht werden. Wir haben im Rahmen der „Arbeitsgruppe DFKA-Taxonomie Kassendaten“ des Deutschen Fachverbandes für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e.V. zur Entwicklung und Erprobung beigetragen. Die DSFinV-K haben wir für unsere Produkte bereits umgesetzt.

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